Hessisch Lichtenau ist eine Kleinstadt im östlichen Nordhessen im Werra-Meißner-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Werra-Meißner-Kreis
Einwohner
12.360 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
37230–37235
Vorwahl
05602
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Föhren, Föhren
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hessisch Lichtenau
Wilhelmstraße 1
37235 Hessisch Lichtenau
2. Bürgeramt Hessisch Lichtenau
Wilhelmstraße 1
37235 Hessisch Lichtenau
3. Ordnungsamt Hessisch Lichtenau
Wilhelmstraße 1
37235 Hessisch Lichtenau
Gemeinde Hessisch Lichtenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. VIII/4 „Neue Straße“ und die 55. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) in Hessisch Lichtenau, Stadteil Quentel, sind in der Abwägungs- und Beschlussphase. Es gibt keine regionalplanerischen Bedenken, und die Wasserversorgung im geplanten Gebiet ist gesichert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt innerhalb einer empfohlenen Abgrenzung des zukünftigen Wasserschutzgebietes Zone III des Tiefbrunnens Quentel, wofür spezielle Schutzmaßnahmen vorgesehen sind. Die Stadt und die zuständigen Behörden arbeiten an der Festsetzung von textlichen Hinweisen und Verbote zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf den Tiefbrunnen. Die Planung soll größtenteils den bereits bebauten Bestand planungsrechtlich sichern und lediglich eine ergänzende Bebauung auf einer kleinen Fläche ermöglichen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.